Jugendschutz
Aus Aniki
Jugendschutz ist das Bestreben des Staates, seine Jugendlichen vor für sie schädlichen Einflüssen zu schützen.
Im Falle einer angenommenen erheblichen Gefährdung von Jugendlichen kann darüber hinaus eine Indizierung erfolgen, die insbesondere mit einem weitreichenden Verbot der Werbung verbunden ist.
Film und Fernsehen
In Deutschland gibt es dazu im Bereich Film und Fernsehen die FSK, die beschreibt, welcher Film für welche Altersgruppen geeignet ist. Anhand dieser Einstufung werden Sendezeiten im Fernsehen festgelegt, der Verkauf und Versandhandel eingeschränkt etc.
Vielen Verantwortlichen in Deutschland ist nicht bewusst, dass ein Anime, auch wenn er ein Zeichentrickfilm ist, nicht unbedingt Kinder als Zielgruppe haben muss. Besonders der Sender RTL II tut sich hierzulande dadurch hervor, japanische Sendungen einzukaufen und diese dann im Kinderprogramm bringen zu wollen, was nicht ohne weiteres funktioniert. Als Beispiel sei hier die Serie Inu Yasha genannt, die in Japan am Abend lief und von RTL II für das frühe Nachmittagsprogramm zurechtgeschnitten wurde.
In England und Amerika gibt es ähnliche Einstufungssysteme, wenn auch mit unterschiedlichen Bewertungskriterien (so ist z.B. in Amerika die Zugangshürde zu Nacktheit und Sex höher, während Gewalt als weniger kritisch eingestuft wird).
Printmedien
Für Printmedien existieren in Deutschland keine Vorgaben wie die FSK für Filme.
Da aber Manga als Comics ebenfalls noch als "für Kinder" angesehen werden und dies auf verschiedene Titel nicht zutrifft, sind die Verlage auf freiwilliger Basis dazu übergegangen, Kennzeichnungen wie "ab 16" und "ab 18" einzuführen und die Mangas eingeschweißt anzubieten. Damit soll verhindert werden, dass z.B. unbedarfte Bahnhofsbuchhändler Titel wie Manga Love Story neben das Lustige Taschenbuch ins Regal stellen.
Videospiele
Mit dem neuen Jugendschutzgesetz (2003) gibt es auch eine Kennzeichnungspflicht für Videospiele. Das Verfahren der USK entspricht zu großen Teilen der FSK.

